Rechtsprechung
BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Bundeserziehungsgeld - Zahlbetrag - Berechnung - Mehrlinge -weiteres Kind - Einkommensgrenze - Minderungsbetrag - Einkommensanrechnung - Geburt - einheitlicher Anspruch - getrennte Ansprüche
- openjur.de
Erziehungsgeldanspruch; Berechnung bei Mehrlingsgeburten; zeitlich unbeschränkte Verwaltungsverordnung; behördliche Änderung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfordernis der getrennten Berechnung der Höhe des Bundeserziehungsgeldes bei der Geburt von Zwillingen
- Judicialis
BErzGG § 3 Abs 1 S 2; ; BErzGG § 5; ; BErzGG F. 09.02.2004 § 1 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Erziehungsgeldanspruches bei Mehrlingsgeburten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 28.06.2005 - S 13 EG 16/04
- BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 18.03.1999 - B 14 EG 1/98 R
Erziehungsgeld - Einkommensberücksichtigung - Einkommensgrenze - …
Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R
Die Änderung der Richtlinien sei zudem auf die klarstellende Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. März 1999 - B 14 EG 1/98 R -) zurückzuführen, in der dieses sich der in der Literatur vorherrschenden Meinung angeschlossen habe.Hieraus folgt, dass die mögliche mehrfache Erziehungsgeldgewährung an einen Leistungsempfänger auch nicht mehr auf Grund eines einheitlichen Anspruchs für alle bei der Berechnung zu berücksichtigenden Kinder, sondern auf Grund mehrfacher, also für jedes Kind einzeln zu berechnender Ansprüche erfolgt (vgl insoweit BSG SozR 3-7833 § 5 Nr. 5, S 18 f;… s auch Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsleistungen, BErzGG, 8. Aufl, 1999, § 3 RdNr 4;… Buchner/Becker, Mutterschutzgesetz und Erziehungsgeldgesetz, 7. Aufl, 2003, § 3 RdNr 1; aA Behn, Versorgungsverwaltung 1994, 36, 38).
Hierzu hat die bisherige Rechtsprechung auch bereits Stellung genommen; der Senat schließt sich den einschlägigen Ausführungen des 14. Senats des BSG in der Entscheidung vom 18. März 1999 (SozR 3-7833 § 5 Nr. 5) an.
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92
Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz
Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R
Der Gleichheitssatz verlangt keine rechtswidrige Begünstigung; es gibt kein Recht auf Fehlerwiederholung (vgl hierzu Dreier, Grundgesetz Kommentar, Bearb Heun, 1996, Art. 3 RdNr 52;… Schmidt-Bleibtreu, Kommentar zum GG, Bearb Kannengießer, 10. Aufl, 2004, Art. 2 RdNr 46; BVerwGE 92, 153, 157, mwN). - BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68
Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass …
Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R
Bei einer zeitlich unbeschränkten Verwaltungsverordnung (Richtlinie) hat die Behörde jederzeit das Recht, diese auf Grund neuer Überlegungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern (BVerwGE 35, 159, 163); zumindest dann, wenn es sich um sachliche Erwägungen - wie hier der Anpassung an die gesetzliche Vorgabe - handelt (…vgl Kommentar zum GG der BRD, AK-GG, Hrsg Denninger ua, Bearb Stein, 3. Aufl, Stand August 2002, Art. 3 RdNr 66).
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R
Die Höhe des Kinderfreibetrages pro Kind stehe - wie auch im vorliegenden Fall - nicht im Streit und unterliege verfassungsrechtlich auch weniger strengen Maßstäben, weil die Sozialleistung BErzg nicht durch eigene Arbeit oder Beiträge erwirtschaftet sei und weder der existentiellen Sicherung, wie die Sozialhilfe, noch dem Ausgleich der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums, wie das Kindergeld, diene (vgl BVerfGE 87, 153 und 82, 60, 78). - BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88
Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten, …
Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R
Die alte Vorschrift war unter sozialpolitischen Gesichtspunkten vielfach kritisiert (vgl Grüner/Dalichau, BErzGG und Sozialgesetzbuch, Stand Oktober 2005, § 3 Anm II 2; Schleicher, BB Beilage 1/1986, 3;… Stevens-Bartol, BErzGG, 2. Aufl, § 3 Anm 1), wenn auch durch die Gerichte als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft worden (vgl BSGE 64, 296 = SozR 7833 § 3 Nr. 1;… BVerfG SozR 7833 § 3 Nr. 2). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BSG, 30.03.2006 - B 10 EG 5/05 R
Die Höhe des Kinderfreibetrages pro Kind stehe - wie auch im vorliegenden Fall - nicht im Streit und unterliege verfassungsrechtlich auch weniger strengen Maßstäben, weil die Sozialleistung BErzg nicht durch eigene Arbeit oder Beiträge erwirtschaftet sei und weder der existentiellen Sicherung, wie die Sozialhilfe, noch dem Ausgleich der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums, wie das Kindergeld, diene (vgl BVerfGE 87, 153 und 82, 60, 78).
- BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 8/12 R
Elterngeld - Zwillinge - beide Eltern in Elternzeit - Anspruch auf 14 …
Zu dieser Vorschrift hat das BSG entschieden, dass es sich beim Erziehungsgeld für Zwillingskinder nicht um einen einheitlichen, sondern um zwei getrennte Ansprüche handelt, die für jedes Kind einzeln zu berechnen sind (vgl BSG Urteil vom 30.3.2006 - B 10 EG 5/05 R - SozR 4-7833 § 3 Nr. 1 RdNr 15) . - BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 3/12 R
Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen
Zu dieser Vorschrift hat das BSG entschieden, dass es sich beim Erziehungsgeld für Zwillingskinder nicht um einen einheitlichen, sondern um zwei getrennte Ansprüche handelt, die für jedes Kind einzeln zu berechnen sind (vgl BSG Urteil vom 30.3.2006 - B 10 EG 5/05 R - SozR 4-7833 § 3 Nr. 1 RdNr 15) . - LSG Bayern, 23.11.2011 - L 12 EG 26/08
Elterngeld - Zwillinge - Verzicht beider Partner auf Erwerbstätigkeit - Anspruch …
Das BSG hat mit Urteil vom 30.3.2006 (B 10 EG 5/05 R) entschieden, dass der Anspruch auf Bundeserziehungsgeld auch bei Mehrlingen für jedes Kind einzeln zu zahlen und zu berechnen ist. - LSG Bayern, 23.11.2011 - L 12 EG 27/08
Elterngeld - Zwillinge - Verzicht beider Partner auf Erwerbstätigkeit - Anspruch …
Hierzu hat das BSG mit Urteil vom 30.3.2006 (B 10 EG 5/05 R) entschieden, dass der Anspruch auf Bundeserziehungsgeld auch bei Mehrlingen für jedes Kind einzeln zu zahlen und zu berechnen ist.